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Risiko Tubes und dünne Seile

PSA

Der Begriff „PSA III“ beim Klettern bezieht sich auf Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III gemäß europäischem Recht.

Was bedeutet PSA III

PSA = Persönliche Schutzausrüstung, eingeteilt in drei Kategorien nach EU-Verordnung (EU) 2016/425:

Kategorie Beschreibung Beispiele
PSA I Geringes Risiko Sonnenbrillen, Gartenhandschuhe
PSA II Mittleres Risiko Fahrradhelme, Rettungswesten
PSA III Schweres oder tödliches Risiko Kletterausrüstung, Absturzsicherung, Atemschutzgeräte

PSA III beim Klettern

Alle Ausrüstungsgegenstände, die vor lebensgefährlichen Stürzen schützen, zählen zur PSA-Kategorie III:

  • Klettergurte
  • Seile
  • Karabiner
  • Sicherungsgeräte
  • Helme (wenn für Absturzsicherung konzipiert)

Diese Ausrüstung muss

  • einer Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle (z. B. TÜV, DEKRA) unterzogen werden,
  • eine CE-Kennzeichnung tragen,
  • mit einer EG-Konformitätserklärung und einer ausführlichen Bedienungsanleitung geliefert werden,

und einer regelmäßigen Sicht- und ggf. Dokumentationspflicht unterliegen (besonders im gewerblichen Bereich, z. B. bei Höhenarbeitern, Industrieklettern oder bei Kursanbietern).

Fazit

PSA III beim Klettern bedeutet: Die verwendete Ausrüstung schützt vor tödlichen Risiken (z. B. Absturz) und unterliegt höchsten Sicherheitsanforderungen gemäß EU-Verordnung.

klettern/berichte.1750536250.txt.gz · Zuletzt geändert: von uwe-handzik

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