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er Begriff „PSA III“ beim Klettern bezieht sich auf Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III gemäß europäischem Recht.
🔍 Was bedeutet PSA III? PSA = Persönliche Schutzausrüstung, eingeteilt in drei Kategorien nach EU-Verordnung (EU) 2016/425:
Kategorie Beschreibung Beispiele PSA I Geringes Risiko Sonnenbrillen, Gartenhandschuhe PSA II Mittleres Risiko Fahrradhelme, Rettungswesten ✅ PSA III Schweres oder tödliches Risiko Kletterausrüstung, Absturzsicherung, Atemschutzgeräte
✅ PSA III beim Klettern Alle Ausrüstungsgegenstände, die vor lebensgefährlichen Stürzen schützen, zählen zur PSA-Kategorie III:
Klettergurte
Seile
Karabiner
Sicherungsgeräte
Helme (wenn für Absturzsicherung konzipiert)
Diese Ausrüstung muss:
einer Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle (z. B. TÜV, DEKRA) unterzogen werden,
eine CE-Kennzeichnung tragen,
mit einer EG-Konformitätserklärung und einer ausführlichen Bedienungsanleitung geliefert werden,
und einer regelmäßigen Sicht- und ggf. Dokumentationspflicht unterliegen (besonders im gewerblichen Bereich, z. B. bei Höhenarbeitern, Industrieklettern oder bei Kursanbietern).
📌 Fazit „PSA III“ beim Klettern bedeutet: Die verwendete Ausrüstung schützt vor tödlichen Risiken (z. B. Absturz) und unterliegt höchsten Sicherheitsanforderungen gemäß EU-Verordnung.
Wenn du beruflich oder als Ausbilder tätig bist, musst du zusätzlich die Dokumentations- und Prüfpflichten für PSA III beachten.