Der Begriff „PSA III“ beim Klettern bezieht sich auf Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III gemäß europäischem Recht.
PSA = Persönliche Schutzausrüstung, eingeteilt in drei Kategorien nach EU-Verordnung (EU) 2016/425:
Kategorie Beschreibung Beispiele
PSA I Geringes Risiko Sonnenbrillen, Gartenhandschuhe
PSA II Mittleres Risiko Fahrradhelme, Rettungswesten
PSA III Schweres oder tödliches Risiko Kletterausrüstung, Absturzsicherung, Atemschutzgeräte
Alle Ausrüstungsgegenstände, die vor lebensgefährlichen Stürzen schützen, zählen zur PSA-Kategorie III:
und einer regelmäßigen Sicht- und ggf. Dokumentationspflicht unterliegen (besonders im gewerblichen Bereich, z. B. bei Höhenarbeitern, Industrieklettern oder bei Kursanbietern).
PSA III beim Klettern bedeutet: Die verwendete Ausrüstung schützt vor tödlichen Risiken (z. B. Absturz) und unterliegt höchsten Sicherheitsanforderungen gemäß EU-Verordnung.